lsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise

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lsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise [2025/02/14 13:37] Claudia Haaselsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise [2025/03/11 09:06] (aktuell) – [7. Teilnahmebestätigungen, Notenverbuchung, Nachweise] uk
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 Der Prüfungszeitraum beginnt mit Semesterstart und endet am Semesterende. Studierende können sich über das gesamte aktuelle Semester zur Prüfung anmelden. Spätestens 4 Wochen nach Beginn des Folgesemesters sollten Sie die Noten über die **Notenverbuchung** eingetragen haben, [[lsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise#notenverbuchung|s. Abschnitt 7.2]]. Der Prüfungszeitraum beginnt mit Semesterstart und endet am Semesterende. Studierende können sich über das gesamte aktuelle Semester zur Prüfung anmelden. Spätestens 4 Wochen nach Beginn des Folgesemesters sollten Sie die Noten über die **Notenverbuchung** eingetragen haben, [[lsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise#notenverbuchung|s. Abschnitt 7.2]].
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 +In Ausnahmefällen können **Nachweise** ausgedruckt werden, die als Leistungsnachweise den Studierenden ausgehändigt werden können [[lsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise#nachweise|s. Abschnitt 7.3]]. 
  
 Möchten Sie Teilnahmebestätigungen oder Noten für Prüfungsleistungen in einem vorherigen Semester eintragen, wählen Sie **zuerst** das entsprechende Semester aus, **[[lsf:manual:de:semester_auswaehlen|s. Abschnitt 3]]**. Möchten Sie Teilnahmebestätigungen oder Noten für Prüfungsleistungen in einem vorherigen Semester eintragen, wählen Sie **zuerst** das entsprechende Semester aus, **[[lsf:manual:de:semester_auswaehlen|s. Abschnitt 3]]**.
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-Sollten die nachfolgend genannte Gründe:\\  +Sollten die nachfolgend genannten Gründe:\\ 
-Fristversäumnis, nicht Erschienen und Täuschung\\ +  
-für eine nicht bestandene Prüfungsleistungen vorliegen beachten Sie bitte die Hinweise über der Notenverbuchungstabelle zur Eintragung.+  * **Fristversäumnis** (FRFRu)\\ 
 +  * **nicht zur Prüfung erschienen** (NE, NEu) oder \\ 
 +  * **Täuschung** (TA, TAu)\\ 
 + 
 +für eine nicht bestandene Prüfungsleistung vorliegen, sind die entsprechenden **Kürzel anstelle eines Notenwertes** einzutragen. \\ 
 +(Siehe auch Hinweiskasten oberhalb der Notenverbuchungstabelle
 \\ \\
 {{:lsf:manual:de:7_notenverbuchung4d_de.png?400|}} {{:lsf:manual:de:7_notenverbuchung4d_de.png?400|}}
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 **Prüfungsform** **Prüfungsform**
  
-Als Prüfungsform tragen Sie bitte das Kürzel ein, entsprechend der Legende oberhalb der Tabelle in der Notenverbuchung.+Als Prüfungsform tragen Sie bitte das Kürzel ein, entsprechend der Legende oberhalb der Notenverbuchungstabelle.
  
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-=== - Täuschungsversuch === 
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-Liegt ein **Täuschungsversuch** vor, tragen Sie bitte zusätzlich zum Prüfungsdatum als **Note** ein **TA** (bei benoteten Prüfungen) bzw **TAu** (bei unbenoteten Prüfungen) ein. Das System setzt nach dem Speichern den Vermerk ebenfalls auf **TA** bzw. **TAu** (Täuschungsversuch bei unbenoteten Prüfungsleistung) und den Status auf **NB** (=nicht bestanden): 
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-{{ :lsf:manual:de:7_notenverbuchung3c_de.png?1200 |}} 
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 === - Weitere Hinweise zur Noteneingabe === === - Weitere Hinweise zur Noteneingabe ===
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-Sie können sich jederzeit unter dem Punkt **Notenansicht** eine **Prüfungsbezogene Notenansicht** ausdrucken. Die Liste zeigt immer alle "Ihre" Noten dieser Prüfung des gewählten Prüfungszeitraumes. Diese Liste können Sie bei der Prüfungsverwaltung als Nachweis zu Ihrem Prüfungsvergütungsantrag abgeben+Sie können sich jederzeit unter dem Punkt **Notenansicht** eine **Prüfungsbezogene Notenansicht** ausdrucken. Die Liste zeigt immer alle "Ihre" Noten dieser Prüfung des gewählten Prüfungszeitraumes. 
  
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 Studierende, deren Prüfungsergebnisse Sie gespeichert haben, sind bei erneutem Aufruf der Notenverbuchung **zwar sichtbar, können aber nicht mehr editiert werden**. Alle durch Sie verbuchten Prüfungsleistungen finden Sie unter dem Link **Notenansicht** links in der Navigationsleiste. Unter dem Link **Meine Funktionen - Notenansicht** können Sie die Noten einsehen und hieraus ebenfalls eine Liste mit den Prüfungsergebnissen erstellen, **[[lsf:manual:de:notenansicht#belegsystem_anleitung_fuer_lehrende|s. a. im Abschnitt 8]]**. Studierende, deren Prüfungsergebnisse Sie gespeichert haben, sind bei erneutem Aufruf der Notenverbuchung **zwar sichtbar, können aber nicht mehr editiert werden**. Alle durch Sie verbuchten Prüfungsleistungen finden Sie unter dem Link **Notenansicht** links in der Navigationsleiste. Unter dem Link **Meine Funktionen - Notenansicht** können Sie die Noten einsehen und hieraus ebenfalls eine Liste mit den Prüfungsergebnissen erstellen, **[[lsf:manual:de:notenansicht#belegsystem_anleitung_fuer_lehrende|s. a. im Abschnitt 8]]**.
  
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 ==== - Nachweise ===== ==== - Nachweise =====
  
-Studierende können sich ab Semesterbeginn bis zum Semesterende (in einem Sommersemester vom 01.04. bis einschließlich 30.09. und in einem Wintersemester vom 01.10. bis einschließlich 31.03.) zur Prüfung anmelden.+In einigen wenigen Fällen benötigen Studierende für ihre Unterlagen ggfeinen Nachweis über eine erbrachte Prüfungsleistung. 
  
-Sollten Studierende die Anmeldung zur Prüfung verpasst haben und Sie die Prüfungsleistung somit nicht elektronisch verbuchen können, kann Ihrerseits ein **Nachweis** aus der Teilnahmeliste, [[lsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise#teilnahmebestaetigungen|s. Abschnitt 7.1]], gedruckt werden: 
  
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-Der Nachweis gilt als Leistungsnachweis und kann nach Ergänzung von **Note, Prüfungsdatum** (Tag der Abgabe der Hausarbeit, Tag der Klausur, Tag der mdl. Prüfung etc.) und **Ihrer Unterschrift** an das Prüfungsamt weiter gereicht werden. Die Note wird nun vom Prüfungsamt in das elektronische Belegsystem eingetragen:+Der Nachweis gilt als Leistungsnachweis und kann nach Ergänzung von **Note, Prüfungsdatum** (Tag der Abgabe der Hausarbeit, Tag der Klausur, Tag der mdl. Prüfung etc.) und **Ihrer Unterschrift** an die Studierenden ausgehändigt werden.
  
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 {{ :lsf:manual:de:7_nachweis8_de.png?direct |}} {{ :lsf:manual:de:7_nachweis8_de.png?direct |}}
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-Wenn Sie die Prüfungsleistung nicht, wie im [[lsf:manual:de:teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise#notenverbuchung|Abschnitt 7.2]] beschrieben, elektronisch verbucht haben, bekommt den Original-Nachweis das Prüfungsamt. Bitte ergänzen Sie unbedingt die erforderlichen Angaben (Note und Prüfungsdatum) und **unterschreiben** Sie den Nachweis. Sie sollten in diesem Fall je eine Kopie des Nachweises für sich und den/die Studierende/n machen. 
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-Über den Link **Nachweise drucken** am Ende der Tabelle können Sie außerdem für **alle** Teilnehmer*innen gleichzeitig den Ausdruck vornehmen: 
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-{{ :lsf:manual:de:7_nachweis9_de.png?direct |}} 
  
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  • lsf/manual/de/teilnahmebestaetigungen_notenverbuchung_und_nachweise.1739540272.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/02/14 13:37
  • von Claudia Haase